Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEC Business Education Campus

 

1. Geltung:

Diese AGB gelten für alle Leistungen der BEC Business Education Campus e. U., FN 574323v, im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. Subsidiär gelten diesbezüglich die „Allgemeinen Bedingungen des Fachverbandes Unternehmensberatung für den Verkauf von Leistungen“. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners des Auftragnehmers, künftig „Auftraggeber“ genannt, sind unwirksam, wenn sie nicht im Einzelnen vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Einmaliges Abgehen durch Zusagen oder Kulanzleistungen ändern nicht die Gültigkeit der AGB, ebenso wenig bewirkt dies die Änderung eines Dauerschuldverhältnisses. Dienstleistungen werden grundsätzlich nur auf Grundlage der AGB des Auftragnehmers erbracht. Die vorliegenden AGB mit dem Stand 02/ 2022 ersetzen die vormaligen AGB des Auftragnehmers.

 

2. Leistungsbeginn und -gegenstand:

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Dienst-, Beratungs- und Seminarleistungen. Das Leistungsverhältnis beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Gegenteilige Vereinbarungen stellen Zusatzvereinbarungen dar und sind schriftlich zu vereinbaren. Die erbrachten Leistungen werden vom Auftraggeber detailliert gelistet und der Rechnung auf Wunsch beigefügt.

 

3. Anmeldungen:

Anmeldungen können mündlich, schriftlich, online oder telefonisch durchgeführt werden. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer im Zeitraum von max. 2 Tagen eine Anmeldebestätigung in elektronischer Form via E-Mail. Wird die Mindesteilnehmeranzahl für ein Seminar nicht erreicht, so behält sich der Auftragnehmer eine Stornierung des Kurses vor oder kann unter Rücksprache auch einen alternativen Termin vereinbaren. Der Auftraggeber wird spätestens 1 Woche vor Kursbeginn über Änderungen informiert. Bei der Anmeldung ist die Rechnungsadresse mitzuteilen.

 

4. Durchführung von Seminaren:

Ist auf Grund nicht vorhersehbarer Gründe oder einer pandemiebedingten Situation die Durchführung von Seminaren nicht möglich oder unverhältnismäßig, so behält sich der Auftragnehmer die Verschiebung des Seminars zu einem anderen Zeitpunkt vor, bzw. wird die Durchführung nicht als Präsenzunterricht, sondern als Onlinekurs realisiert. In diesem Falle würde der Anteil für die Seminarraummiete refundiert werden. Sollte bei Verschiebung eines Seminars in Absprache mit den Auftragnehmer kein Termin anwendbar sein, so kann der Auftragnehmer das Seminar kostenlos stornieren. Seminare werden in Unterrichtseinheiten durchgeführt. Eine Unterrichtseinheit beträgt 50 Minuten. Pausen oder individuelle Zeitverschiebungen können die Seminarteilnehmer mit dem Seminarvortragenden persönlich vereinbaren.

Um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten, muss der Kursteilnehmer mindestens 80% Anwesenheit belegen. Die Kontrolle der Anwesenheit übernimmt die Seminarleitung durch das Führen von Anwesenheitslisten.

 

5. Durchführungsort von Seminaren:

Seminare können beim Auftragnehmer oder beim Auftraggeber durchgeführt werden. Der Auftragnehmer bietet dazu eine entsprechende Ausstattung mit der Infrastruktur. Grundsätzlich verfügt der Auftraggeber über eine solche Einrichtung mit nach dem aktuellen Stand der Technik eingerichteten Seminarräumlichkeiten. Sind für einen Seminarteilnehmer behindertengerechte Erfordernisse notwendig, so sind diese dem Auftragnehmer mitzuteilen, da hierfür ggf. auf entsprechende Räumlichkeiten umdisponiert werden muss.

 

6. Prüfungen:

Für die Zulassung zu einer abschließenden Prüfung ist eine 80%ige Anwesenheit des besuchten Seminars Voraussetzung. Prüfungen finden, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, in den Räumlichkeiten des Business Education Campus Austria statt und werden nach Art des Seminars entweder mündlich, schriftlich oder am PC durchgeführt. Die Teilnehmer werden zu Seminarbeginn über die Prüfungstermine und

-arten informiert. Die Kursteilnehmer sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen an einem individuell abgestimmten Termin kostenfrei zu wiederholen. Können Termine für Prüfungen nicht zum geplanten Zeitpunkt, aus welchen Gründen auch immer, wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit weitere Prüfungstermine zu vereinbaren. Dafür wird allerdings ein Mehrkostenaufwand in der Höhe von 80 Euro pro Prüfungsabschnitt in Rechnung gestellt.

 

7. Rechnungslegung:

Die Rechnungslegung für gebuchte Seminare erfolgt nach der Mindestanzahl von Teilnehmern frühestens 21 Tage vor Seminarbeginn an die vordefinierte Anschrift. In der Teilnahmegebühr sind die Unterlagen, Teilnahmebestätigung und ggf. anfallende Prüfungsgebühren enthalten. Verpflegungskosten inkl. Unterbringung sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

 

8. Stornierung:

Wird ein Seminar 1 Monat vor Beginn der Durchführung storniert, so ist dies ohne Kosten möglich. Für Stornierungen in einem kürzeren Zeitraum als 1 Monat werden 50% des Seminarpreises in Rechnung gestellt. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eine Gutschrift für den Seminarbetrag ausgestellt werden.

 

9. Verschwiegenheit:

Seminarreferenten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

10. Reklamation/Beschwerden:

Im Falle einer Beschwerde oder nicht zufriedenstellender Leistung, ist diese unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich auf die office@bec-austria.at Mailadresse mitzuteilen. Für eine qualitätsverbessernde Maßnahme wird der Auftragnehmer binnen einer Woche persönlich kontaktiert.

 

11. Datenschutz

Datenschutzerklärungen werden gesondert vereinbart, wobei auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO) verwiesen wird. Allfällige Datenschutzerklärungen gelten allerdings lediglich subsidiär zu den AGB des Auftragnehmers.

 

12. Zahlungsbedingungen:

Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich im Einzelnen vereinbart, zahlbar netto nach Erhalt. Die Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers setzt die Erfüllung aller Leistungspflichten des Auftraggebers voraus. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Sistierung seiner Leistungen. 

 

13. Immaterialgüterrechte / Urheberrechte:

Die für das Seminar bereitgestellten Unterlagen, betrifft auch Unterlagen Dritter, unterliegen den Urheberrechts- bzw. Copyright Bestimmungen. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist somit unzulässig. Auch eine Aufzeichnung von Teilen der Seminartätigkeit ist unzulässig.

 

14. Erfüllungsort, Rechts- und Gerichtsstandswahl:

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftragnehmers; die Geltung österreichischen Rechtes und die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Auftragnehmers werden vereinbart. Als zuständiges Gericht wird ausdrücklich das Bezirksgericht 5280 Braunau am Inn bzw. bei sachlicher Zuständigkeit des Landesgerichts das Landesgericht 4910 Ried im Innkreis vereinbart.

 

 

BEC - Business Education Campus e.U.

A-5252 Aspach im Innkreis, Höhnharter Straße 36a

T: +43 (0) 720 789 139   M: office@bec-austria.at